Gemeinschaft im Handeln
«Das ist von Kanton zu Kanton verschieden.» So pflegt man in der Schweiz auf die ausgeprägten föderalistischen Eigenheiten des Landes hinzuweisen. Das gilt auch für die Beziehung zwischen Religion und Staat. Es gibt in der Schweiz 26 verschiedene Arten, dieses Verhältnis zu regeln – so viele, wie es Kantone und Halbkantone gibt.
Die Gründung der RKZ am 27. März 1971 durch 18 Kantonalkirchen war so gesehen eine Pioniertat. Bereits am 1. Juli 1967 hatten sich Vertreter von zehn Kantonalkirchen auf Einladung der Zürcher erstmals im Bahnhofbuffet Olten informell getroffen. Vorschlag: Es sollten kantonsübergreifende Aufgaben der katholischen Kirche gemeinsam finanziert werden.
Die Aufbruchstimmung jener Jahre – 1965 war das zweite Vatikanische Konzil zu Ende gegangen – schlug sich auch im Bemühen nieder, die kirchlichen Institutionen neu zu strukturieren. «Man hat sich in einer gewissen Euphorie vorgestellt, das Heil sei organisierbar, also machbar», erzählte später der Zürcher Moritz Amherd, treibende Kraft der RKZ-Gründung. 1972 begann in der Schweiz als Ausdruck dieses hoffnungsvollen Elans die dreijährige «Synode 72» zur Umsetzung der Konzilsbeschlüsse.
Inzwischen gehören alle kantonalkirchlichen Organisationen in der Schweiz der RKZ an – wobei «kantonalkirchliche Organisationen» bloss ein Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlich verfasster kirchlicher Körperschaften in den Kantonen ist. In den Kantonen Genf und Neuenburg sind die Kirchenmitglieder in privatrechtlichen Vereinen organisiert. In allen anderen Kantonen jedoch ist die Kirche vom Staat öffentlich-rechtlich anerkannt.
SCHWEIZERISCHE VIELFALT
Die RKZ sei «lebendigster Ausdruck schweizerischer Vielfalt, die Gemeinschaft im Handeln sucht», sagte einst der Staatskirchenrechtler Urs Josef Cavelti, von 1976 bis 1980 Präsident der RKZ. Der dreimal jährlich tagenden Plenarversammlung als dem obersten Organ der RKZ gehören zwei Delegierte pro kantonalkirchliche Organisation an.
In den Entscheidungsprozessen werde dem «Geist des freundeidgenössischen ZuÂsammenarbeitens» nachgelebt, betont RKZ-Generalsekretär Daniel Kosch. Es gebe dabei keine nach Finanzkraft gewichteten Abstimmungsverhältnisse, sondern alle Delegierten könnten gleich viel mitreden, und das sei der Qualität der Beratungen förderlich. Im Bewusstsein freilich, dass die fünf finanzkräftigsten Kantonalkirchen – Zürich, Luzern, St. Gallen, Aargau und Waadt – für knapp die Hälfte des RKZ-Gesamtbudgets von derzeit knapp 9 Millionen Franken aufkommen.
Die Mitfinanzierung nationaler und sprachregionaler Aufgaben der Kirche – gewichtigster Ausgabeposten: das Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz und deren Kommissionen – gehört seit den Anfängen zu den zentralen Aufgaben der RKZ. Wahrgenommen wird diese Aufgabe auf der Grundlage eines Vertrages aus dem Jahr 1983 in Partnerschaft mit dem Hilfswerk Fastenopfer und «in Zusammenarbeit» mit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK). Der jüngste erhebliche Rückgang der Spenden beim Fastenopfer hat deshalb auch für die RKZ unmittelbare Auswirkungen: Für die Mitfinanzierung der subventionierten Institutionen stehen ihr an jährlichen Mitteln 8 Prozent (700 000 Franken) weniger zur Verfügung. Kosch stellt diesen Spendenrückgang in einen grösseren (Finanz-)Zusammenhang. Auf allen Ebenen des Kirchenlebens sei festzustellen, dass die Beteiligung zurückgehe, dass die Kirche vermehrt mit Austritten konfrontiert sei und dass man heute generell in einem gesellschaftlichen Umfeld lebe, in welchem Steuererleichterungen relativ rasch gewährt würden.
Und deshalb besteht in den Kirchgemeinden und in den Kirchenparlamenten eine beschränkte Bereitschaft, über die RKZ nationale und sprachregionale Aufgaben der Kirche mitzufinanzieren. Eine Schwächung der schweizerischen Ebene schade jedoch dem Ganzen der Kirche, betont Kosch.
FINANZIELLE UNGLEICHHEITEN
Die finanziellen Mittel sind in der katholischen Kirche der Schweiz sehr ungleich verteilt: durchschnittlich 85 Prozent dieser Geldmittel stehen in den Kirchgemeinden zur Verfügung, 13 Prozent auf kantonaler Ebene, 1 Prozent auf diözesaner und 1 Prozent auf nationaler Ebene.
Das derzeitige Kirchensteuersystem wird zunehmend in Frage gestellt. Unter Beschuss gerät insbesondere die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen. Für die Zürcher Kantonalkirche, die landesweit grösste NutzniesÂserin von Unternehmenssteuern, hätte ein solcher Schritt erhebliche Konsequenzen: Knapp 100 der über 400 Millionen Franken Steuereinnahmen der Kirche stammten im Jahr 2009 von juristischen Personen.
In der Frage der Steuerpflicht für juristische Personen werde in den Kantonen Überzeugungsarbeit auf politischer Ebene zu leisten sein, meint Daniel Kosch. Seines Erachtens wäre es nämlich eine gesellschaftlich «wenig hilfreiche» Lösung, Unternehmen aus sozialen Verpflichtungen herauszunehmen, die unter anderem gerade durch solche Kirchensteuern abgedeckt werden – und für die dann die natürlichen Personen aufkommen müssten.
JOSEF BOSSART, KIPA