Eine grosse seelische Verletzung
forum: In der Katholischen Kirche in Deutschland werden immer mehr Missbrauchsfälle bekannt. Erstaunt Sie das Ausmass des Skandals?
Beatrice Luginbühl: Ja. Ich finde es erschreckend, wie einige wenige Leute im kirchlichen Dienst, die in der Gesellschaft aufgrund ihrer sozialen Stellung grosses Vertrauen und Ansehen genossen, dieses Vertrauen an Kindern und Schutzbefohlenen derart missbraucht und so viel Leid zugefügt haben.
Was für Leute kommen zu Ihnen, mit welchen Anliegen?
Bisher haben die Leute allgemeine Informationen eingeholt und einige wenige haben ein Gespräch gesucht, wo im Moment noch genauer abgeklärt wird.
Wie ist das ÂVorgehen in der Beratung?
Ratsuchende können sich bei einer Ansprechperson des Bistums melden. Ihr Anliegen wird absolut vertraulich behandelt. Im Gespräch wird zunächst geklärt, was genau passiert ist. Liegt zum Beispiel eine verbale sexuelle Belästigung vor oder handelt es sich um einen weitergehenden sexuellen Übergriff in die körperliche Integrität durch jemanden im kirchlichen Umfeld? Wann und wo ist etwas passiert? Im zweiten Schritt wird geschaut, welche Hilfestellung die oder der Ratsuchende sucht und braucht. Das kann ein Gespräch sein, therapeutische oder juristische Hilfe. Je nach dem, was vorgefallen ist, werden in der Beratung Wege aufgezeigt, die auch in einer Strafanzeige durch das Opfer enden können. Wichtig ist, dass Ratsuchende wissen, dass wir ihr Vertrauen hoch achten und wir sie zu nichts drängen. Das ist sehr wichtig, denn sonst würde ihr Vertrauen erneut missbraucht und ein Opfer erneut traumatisiert.
Warum warten Betroffene oft jahrelang, bevor sie Hilfe aufsuchen?
Ein sexueller Übergriff ist eine sehr grosse seelische Verletzung, die einem Opfer zugeführt wird. Das Opfer wird dadurch traumatisiert. Je nach Schwere des Übergriffes, leidet ein Opfer sein Leben lang darunter. Darüber reden, wäre zu schmerzhaft. Dadurch verstummt es und verdrängt das Geschehene lange Zeit, um überleben zu können.
Und was hindert Betroffene daran, Täter Âanzuzeigen?
Oft zweifeln Opfer sexueller Übergriffe an der eigenen Wahrnehmung, nach dem Motto: Was nicht sein darf, kann nicht sein! Täter schüchtern die Opfer mit Drohungen ein und manipulieren sie, sagen zum Beispiel, dass ihnen niemand glauben wird. Betroffene leiden dann an Angst, Scham- und Schuldgefühlen, die sie daran hindern, den Täter anzuzeigen. Ein Jugendarbeiter oder Priester im kirchlichen Bereich – ein Lehrer oder Freund der Familie im weltlichen Bereich – wird unter Umständen auch mit seinen guten Seiten wahrgenommen, gerade wenn ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt. Der Täter wird dann nicht nur als «Monster» wahrgenommen. Gerade bei den sexuellen Übergriffen an den Kindern im Jesuitenkolleg in Deutschland ist dies geschehen und erklärt das lange Schweigen.
In welchen Fällen raten Sie zu Strafanzeigen?
Strafanzeigen sollen einerseits davor schützen, dass weitere Personen Opfer sexueller Übergriffe werden und sollen andererseits den Täter für seine Tat bestrafen. Als Juristin weiss ich, dass eine Strafanzeige aber auch eine grosse Belastung für das Opfer bedeutet. Es muss detailliert schildern, was passiert ist und wird im Strafverfahren mit dem Täter und der Tat erneut konfrontiert. Darum muss behutsam vorgegangen und das Opfer begleitet und unterstützt werden. Ich würde bei klarer Sachlage, wo einem Opfer derartiges Unrecht angetan wurde, wie z.B. in den geschilderten Fällen in Deutschland, dem Opfer Mut machen, sich Hilfe zu holen, mit jemandem zu reden und ihm dringend zur Anzeige raten, um weiteres Leid – auch an weiteren Opfern! – zu verhindern. Erfahrungsgemäss sind Sexualtäter Wiederholungstäter.
Wird der Bischof in jedem Fall benachrichtigt?
Wenn sich aufgrund des Gesprächs und weiteren Abklärungen ein entsprechender Verdacht oder Vorwurf weiter erhärtet, wird der Bischof vom Fachgremium informiert.
Kommen auch Priester zu Ihnen, die mit Ihrer Sexualität nicht zurechtkommen oder die vielleicht pädosexuelle Neigungen an sich bemerken?
Bisher hatte ich noch nie mit einem solchen Fall zu tun. Ich würde einem Priester mit pädosexuellen Neigungen jedoch dringend dazu raten, professionelle therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie nur mit Opfern zu tun oder auch mit Tätern?
Ich bin da, um den Opfern in dieser schwierigen Situation beizustehen und zu helfen. Ansprechpersonen sind Anlaufstelle für Opfer sexueller Übergriffe in der Seelsorge und setzen sich nach Kräften für sie ein. Unsere Arbeit wirkt so zu einem Teil auch präventiv. Potentielle Täter sollen wissen, dass Opfer nicht mehr alleine da stehen, ernst genommen werden und wenn nötig auch rechtliche Beratung und Unterstützung im Strafverfahren erhalten.
Kann man sich auch als nicht direkt Betroffener an Sie wenden, beispielsweise wenn man einen Verdacht hegt?
Ja, auf jeden Fall. Um aber konkrete Schritte einleiten zu können, muss das mögliche Opfer zwingend miteinbezogen werden. Auf der anderen Seite ist bei Verdachtsfällen, die von Dritten gemeldet werden, mit der nötigen Vorsicht umzugehen. Nicht immer ist etwas so, wie es auf den ersten Blick erscheint.
Hängt Ihrer Meinung nach das Problem des Âsexuellen Missbrauchs in der Kirche mit dem Pflichtzölibat zusammen?
Nein. Ich denke, sexueller Missbrauch in der Kirche hat wie jeder sexuelle Missbrauch mit Machtmissbrauch zu tun. Eine «normale» Sexualität bewegt sich auf gleicher Ebene zwischen zwei erwachsenen Menschen, die aus freiem Willen Sex miteinander haben. Wird aber zu diesem Zweck eine Machtstellung ausgenützt und missbraucht, um ein Opfer gefügig zu machen, wie es beispielsweise in den oben erwähnten Fällen in Deutschland leider geschehen ist, ist dies eine verwerfliche Straftat, egal von wem sie ausgeübt wird und egal, ob im kirchlichen oder im weltlichen Kontext. Empirische Studien belegen zudem, dass Priester nicht häufiger in diesem Bereich straffällig werden als andere Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Was geschieht im Bistum Chur mit Tätern?
Täter im kirchlichen Umfeld, also Priester und Laien im kirchlichen Dienst, müssen damit rechnen, dass sie nach weltlichem Recht und nach Kirchenrecht zur Rechenschaft gezogen werden. Dies kann bis zur Entlassung aus dem kirchlichen Dienst und zur strafrechtlichen Verurteilung wegen entsprechender sexueller Übergriffe führen.
INTERVIEW: JUDITH HARDEGGER
Beatrice Luginbühl, Dr. iur., ist Ansprechperson im diözeÂsanen Fachgremium «Sexuelle Übergriffe in der Pastoral».
Merkblatt des Bistums Chur mit Angaben,
wo Betroffene Hilfe erhalten:
www.bistum-chur.ch/lvr_fachgremium_003.pdf
Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz:
www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/Doc_abus_sexuels_d.pdf