Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zuerich

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Sie sind hier: Startseite Archiv 2010 forum Nr. 19, 2010 Minderheitenschutz oder Mehrheitsrecht?
Religiöse Symbole in der Öffentlichkeit

Minderheitenschutz oder Mehrheitsrecht?

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Wie viele religiöse Symbole verträgt unsere Gesellschaft? Wie heimlich muss ein Glaube gelebt ­werden, damit er nicht zum öffentlichen Ärgernis wird? Die Debatte um das öffentliche Auftreten des Islams wird zwangsläufig auch zur Debatte um christliche Symbole.

 Die Präsenz christlicher Symbole im öffentlichen Raum ist umstritten. Dessen war sich die Schweizer Bischofskonferenz zweifellos bewusst, als sie sich im Herbst 2009 gegen die Minarett-Initiative aussprach. Zwar führten die Minarett-Gegner immer wieder das «christliche Erbe der Schweiz» ins Feld, aber das konnte die Bischöfe nicht beruhigen, weil sie sich bewusst waren, dass es sich um ein taktisches Argument handelte.
Als vor 15 Jahren das deutsche Bundesverfassungsgericht dem Freistaat Bayern mit dem sogenannten «Kruzifixurteil» verbot, in seinen Schulzimmern das Aufhängen von Kreuzen anzuordnen, da wurden in Bayern innert kürzester Zeit 700 000 Unterschriften gesammelt und mehr als 30 000 Menschen protestierten auf dem Odeonsplatz in München. Damals schien der «christliche» Freistaat im Volk also gut verankert, und so konnte sich Bayern mit dem Kniff der Widerspruchslösung aus dem Dilemma befreien. Seither dürfen Kruzifixe so lange in Klassenzimmern bleiben, wie kein Protest dagegen erhoben wird.
Als jedoch im November 2009 der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ein praktisch identisches Urteil fällte und damit einer Klägerin aus Italien Recht gab, da war die öffentliche Empörung selbst im «katholischen» Italien vergleichsweise lau. Es liessen sich praktisch nur noch Vertreter kirchlicher und politischer Institutionen vernehmen.

NEUTRALITÄT, EIN MENSCHENRECHT?
Auch die grundsätzliche Kritik des Kölner Staatsrechtlers Martin Kriele auf das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes verhallte in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» praktisch ungehört. Kriele monierte darin einen Missbrauch des Menschenrechtsbegriffs. Es bestehe kein Recht darauf, so die Argumentation Krieles, «in einem säkularisierten Staat zu leben, in dem sich die Religion vollständig in die Privatsphäre zurückgezogen hat», in einem Staat also, der sämtliche religiöse Symbole aus dem öffentlichen Raum verbannt. Andernfalls müsste man ja alle sichtbaren Kreuze, jedes Glockengeläut, ja sogar Kirchengebäude und jegliche reli­giös motivierte Kleidung verbieten.
Der neue UNO-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Heiner Bielefeldt, klagte in einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur KNA vom 30. Juli 2010, es bestehe die Gefahr, «die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates so zu verstehen, dass Religion in öffentlichen Institutionen überhaupt nicht sichtbar wird».

DEBATTEN MIT KONSEQUENZEN
Bielefeldts und Krieles Befürchtungen haben einen realen Hintergrund: Im April forderte die designierte niedersächsische So­zialministerin Aygül Özkan, türkischstämmige Muslimin und CDU-Mitglied, Kreuze und andere religiöse Symbole, darunter auch Kopftücher, in staatlichen Schulen zu verbieten. – Das spanische Parlament berät derzeit einen Gesetzesentwurf zur Religionsfreiheit. Gerüchtweise sickerte durch, dass ein Verbot religiöser Symbole in öffentlichen Gebäuden geplant sei und bei Staatsakten künftig keine katholischen Gottesdienste mehr gefeiert werden dürfen. Spanien, wo trotz erhöhter Zuwanderung von Muslimen, Protestanten und orthodoxen Christen nach wie vor 92% der Bevölkerung katholisch sind, ist offensichtlich auf dem Weg zum säkularen Staat nach französischem Vorbild. – Und selbst in Grossbritannien, in solchen Fragen sonst äusserst liberal, sollen sich zwei Drittel der Bevölkerung für ein Burkaverbot ausgesprochen haben.
Gerade hierzulande fällt auf, dass aus den meisten Debatten über die sichtbaren Zeichen des Islams früher oder später grundsätzliche Debatten über religiöse Symbole werden. Wer über das Burkaverbot diskutiert, der diskutiert bewusst oder unbewusst auch über die Kleidung katholischer Ordensleute und orthodoxer Juden. Der Minarett-Streit ist auch ein Kirchturm-Streit. Und wenn im Schulzimmer kein Kreuz mehr hängen darf, wie kann es dann opportun sein, die Schüler dem Kreuz an der Halskette der Lehrerin auszusetzen?
Obwohl das Bundesgericht bereits vor zwanzig Jahren die Entfernung religiöser Symbole aus dem Klassenzimmer verlangt hat, werden die Debatten über religiöse Zeichen in der Öffentlichkeit bei uns geführt: In mehreren Kantonsparlamenten wird über Burkaverbote verhandelt. – Der Bergführer Patrick Bussard hat im vergangenen Jahr einige Gipfelkreuze, für ihn «Symbole des Todes, der Gewalt und der Macht», beschädigt. Dafür wird er vom Schriftsteller Emil Zopfi als «Winkelried» gefeiert. – Und in immer mehr Gemeinden, unter anderem auch in den zürcherischen Hittnau und Egg, werden Vorstösse unternommen, das Kirchengeläut massiv einzudämmen. Pikantes Detail in dieser Auseinandersetzung: Die besonders umtriebige «IG Stiller» zieht gegen den «Glockenlärm» mit einer Adaption eben jenes umstrittenen Plakats zu Felde, mit dem die Minarett-Gegner 2009 ihren Abstimmungskampf bestritten haben.

BEKENNTNISSE SIND ÖFFENTLICH
Tatsächlich bestimmt ganz nüchtern betrachtet die Mehrheit einer Gesellschaft darüber, was in dieser Gesellschaft öffentlich akzeptiert wird und was nicht. Das Menschenrechtsproblem lässt sich allerdings mit einem rein arithmetischen Demokratieverständnis nicht lösen, denn gerade wenn die Christen in unserer Gesellschaft zur Minderheit werden sollten, würde ihnen ja besonderer Schutz gebühren.
Sollte allerdings die Verbannung religiöser Zeichen aus der Öffentlichkeit Tatsache werden, dann widerspräche das ironischerweise gerade den vielbeschworenen Menschenrechten, denn aus Bekenntnisfreiheit würde faktisch ein Bekenntnisverbot, weil ein rein privates Bekenntnis ein Widerspruch in sich selbst ist – deshalb nennt man es ja neudeutsch auch «Outing».


THOMAS BINOTTO

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