Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zuerich

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Wer hilft beim Errichten von Seelsorgeräumen?

An der Planung und operativen Errichtung eines Seelsorgeraumes ist mass­geblich Rudolf Vögele vom Generalvikariat beteiligt. Für die Begleitung des Seelsorgeraumteams vor allem in seiner Pionierphase, für die Klärung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, das Coaching von Leitenden und bei Konflikten lohnt es sich, die Unterstützung der Kirchlichen Stelle für Gemeindeberatung und Supervision (KSGS) anzufragen. «Wenn die Gesprächsleitung abgegeben werden kann, ist dies für die Verantwortlichen oft eine grosse Entlastung», sagt Stellenleiter Bernd Kopp. «Auch ist ein konstruktiver Verlauf von Auseinandersetzungen möglich, dank professioneller Moderation.» Gegenüber dem Generalvikariat, dem die Stelle zugeordnet ist, sei absolute Diskretion gewährleistet, unterstreicht Kopp, ausgebildeter Pastoralassistent, Berater, Supervisor und Mediator.

 

Kirchliche Stelle für Gemeindeberatung
und Supervision

Bederstrasse 76, 8002 Zürich,

Tel. 044 204 17 80, bernd.kopp@zh.kath.ch,
www.pfarreiberatung.ch