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Das neue Kirchengesetz ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem die Finanzflüsse zwischen dem Kanton und den anerkannten kirchlichen Körperschaften. Gingen bisher aus historischen Gründen gut 40 der rund 50 Millionen Franken Staatsbeiträge an die ÂReformierte Landeskirche, werden diese neu aufgrund der Mitgliederzahlen verteilt. Konkret Âbedeutet dies für die Römisch-katholische Körperschaft, dass sie zwischen 2010 und 2013 jährlich 3,35 Mio. Franken zusätzlich zum bisherigen Beitrag erhält. Damit werden der ZenÂtralkasse ab 2013 pro Jahr 22,1 Mio. Franken an Staatsbeiträgen zufliessen.