Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zuerich

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Sie sind hier: Startseite Archiv 2010 forum Nr. 12, 2010 Entlastung für die Kirchgemeinden
Neue Geldverteilung in der Katholischen Kirche Zürich

Entlastung für die Kirchgemeinden

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Aufgrund des neuen Kirchengesetzes werden die Staatsbeiträge des Kantons Zürich neu gleich­berechtigt an die katholische und die reformierte Kirche verteilt. Was heisst das für die kantonale Kirchenkasse und die 75 katholischen Kirchgemeinden?

Am 1. Januar 2010 ist das neue Kirchengesetz in Kraft getreten, das die staatlichen Beiträge an die anerkannten kirchlichen Körperschaften neu auf Grund der Mitgliederzahlen regelt. Nutzniesser sind die Römisch-katholische Körperschaft und die beiden jüdischen Religionsgemeinschaften‚ die «Israelitische Cultusgemeinde Zürich» und die «Jüdische Liberale Gemeinde». Letztere werden, wie die Christkatholische Kirchgemeinde Zürich, zusammen 250 000 Franken an Staatsbeiträgen erhalten.
Die grosse Umverteilung findet zwischen katholischer und reformierter Kirche statt: Bei einem staatlichen Gesamtbetrag von jährlich 50 Millionen Franken werden 2013 der Katholischen Körperschaft 22,1 Mio. Franken zukommen (2009: 8,7), der Reformierten Landeskirche 27,4 Mio. Franken (2009: 40,8). Diese Umverteilung erfolgt vom Regierungsrat her bis 2013 in vier Schritten.

FÜR SOZIALE AUFGABEN
Für den Staat ist klar: Mit seinen Mitteln unterstützt er die Kirchen für ihre Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Dazu gehören Spital- und Gefängnisseelsorge, Bahnhof- und Flughafenkirche, aber auch der Unterhalt von Kirchen und der Betrieb von Räumlichkeiten für gesellschaftliche und gemeinnützige Aktivitäten. Für den Einsatz der staatlichen Beiträge müssen die Kirchen dem Kanton Tätigkeitsprogramme vorlegen und am Ende jeder sechsjährigen Beitragsperiode Rechenschaft ablegen.

KLEINERE BEITRÄGE
Vor allem in den Kirchgemeinden fragt man sich, was sie vom staatlichen Geldsegen für die Kirchen spüren werden. Wenn die Synode im kommenden Juni dem Antrag des Synodalrates folgt, werden die Kirchgemeinden durch die Senkung ihrer Beiträge an die Zentralkasse massiv entlastet. Diese sollen gemäss Budget 2010 in den Jahren 2011 und 2012 noch 24 Mio. Franken betragen statt 31,5 Mio. Die effektive Entlastung beträgt allerdings nicht ganz 7,5 Mio., sondern 6,4 Mio., da der bisher zweckgebundene direkte Anteil der Kirchgemeinden an den Staatsbeiträgen sowie die Beiträge des Kantons in den Finanzausgleich wegfallen.
Die 6,7 Millionen Franken, welche die ­katholische Kirche 2011 gegenüber 2009 zusätzlich erhält, kommen also fast vollständig den Kirchgemeinden durch Reduktion ihrer Beiträge an die Zentralkasse zugute. Auch im Jahr 2012 machen die 6,4 Mio. Entlastung noch deutlich mehr als die Hälfte der dann rund 10 Mio. zusätzlichen Kantonsbeiträge aus.

SUBSIDIRAITÄTSPRINZIP HOCHHALTEN
Ob die Entlastung der Kirchgemeinden ab 2013 weitergeführt oder noch verbessert werden kann oder allenfalls zurückgenommen werden muss, entscheidet die Synode in zwei Jahren. Das hängt davon ab, ob sie in Zukunft weitere Aufgaben – und damit Ausgaben – zu Lasten der Zentralkasse beschliesst. Je mehr Aufgaben die Synode der Kantonalkirche überbürdet, desto geringer fällt die Entlastung der Kirchgemeinden aus. Dabei sollte in jedem Fall das Subsidiaritätsprinzip eingehalten werden, wonach eine Aufgabe nur dann auf die höhere Stufe übertragen wird, wenn sie dort besser gelöst werden kann. Kirchliches Leben findet in erster Linie in der Pfarrei statt und wird von der Kirchgemeinde finanziert.

WENIGER KIRCHENSTEUERN?
Ob dank der finanziellen Entlastung die Kirchensteuern gesenkt werden, entscheidet jede Kirchgemeinde autonom. In den meisten Gemeinden ist der Steuerfuss für die Katholiken bis jetzt immer noch höher als jener für die Reformierten. Eine Senkung und damit Angleichung für die beiden grossen Kirchen wäre angesichts der Neuregelung der Finanzflüsse wünschbar.

FRANZ GERMANN,
RESSORTLEITER FINANZEN DES SYNODALRATES

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Das neue Kirchengesetz ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem die Finanzflüsse zwischen dem Kanton und den anerkannten kirchlichen Körperschaften. Gingen bisher aus historischen Gründen gut 40 der rund 50 Millionen Franken Staatsbeiträge an die ­Reformierte Landeskirche, werden diese neu aufgrund der Mitgliederzahlen verteilt. Konkret ­bedeutet dies für die Römisch-katholische Körperschaft, dass sie zwischen 2010 und 2013 jährlich 3,35 Mio. Franken zusätzlich zum bisherigen Beitrag erhält. Damit werden der Zen­tralkasse ab 2013 pro Jahr 22,1 Mio. Franken an Staatsbeiträgen zufliessen.