Echt oder nicht?
 «Wir erklären, dass die unbefleckte Jungfrau Maria, die Muttergottes, wirklich der Bernadette Soubirous am 11. Februar 1858 und an den darauf folgenden Tagen 18 Mal in der Grotte von Massabielle in der Nähe der Stadt Lourdes erschienen ist, und dass diese Erscheinung alle Merkmale der Wahrheit enthält, und dass die Gläubigen allen Grund haben, daran zu glauben.» Mit dieser Erklärung beendete Bischof Laurence 1862 die vierjährige Arbeit der von ihm gebildeten Untersuchungskommission, der Theologen, Zeugen, Ärzte und Wissenschaftler angehörten.
Weniger Glück hatten drei Frauen aus dem saarländischen Marpingen, die 1999 ebenfalls von Marienerscheinungen berichteten. Bis zu 25 000 Pilger kamen zu den 13 angeblichen Erscheinungen, worauf der damalige Bischof des Bistums Trier Priester, Kirchenrechtler und Kirchenhistoriker in eine Kommission berief, die Beweismittel zusammenzutragen hatte. Es wurden Gespräche mit den Frauen geführt, Akten, Film- und Tonmaterial studiert, Berichte und Gutachten erstellt. Und obwohl die Mutter Gottes am selben Ort bereits 1876 drei Mädchen erschienen sein soll, lautete das Urteil der Kommission: «Es steht nicht fest, dass den Ereignissen in Marpingen aus den Jahren 1876 und 1999 ein übernatürlicher ÂCharakter zukommt. Es bestehen schwerwiegende Gründe, die es nicht erlauben, sie als Âübernatürliches Geschehen anzuerkennen.» Ebenso erging es einer Britin, die behauptete, Maria würde ihr seit 20 Jahren in einem Baum auf ihrem Grundstück in Surrey erscheinen. Nachdem die katholische Kirche in England und Wales diese Erscheinungen 2001 als unecht zurückgewiesen hatte, wandte sich die Frau direkt an Rom. Doch auch da kam man zum Schluss: «Constat de non supernaturalite – Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt.»
Unerklärliche Phänomene, seien es Marienerscheinungen, Wunderheilungen oder Stigmata, werden von der Kirche auf ihre Authentizität hin geprüft und in drei Kategorien eingeteilt: «constat de supernaturalite – Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt», «constat de non supernaturalite – Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt» oder «non constat de supernaturalite – Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt». Zur dritten Kategorie gehören beispielsweise die Erscheinungen von Medjugorje. Da diese angeblich noch immer andauern, gibt es dazu noch keine abschliessende Stellungnahme. Im Regelfall wird die Beurteilung nach einem längeren Untersuchungsverfahren durch den Ortsbischof erteilt. Dabei kann es schon mal zu Spannungen kommen zwischen Gläubigen, welche die Erscheinungen für echt halten und dem Bischof, der sie nicht anerkennen will. Die Bischöfe und die Glaubenskongregation sind nämlich sehr zurückhaltend in Sachen Anerkennung von übernatürlichen Phänomenen. Und das zu Recht, ist hier doch in vielen Fällen der Wunsch der Vater des Gedankens. So gilt denn auch eine von der Kirche als echt anerkannte Marienerscheinung nicht als objektive Tatsache, sondern es wird einfach festgestellt, dass die mit ihr verbundene Botschaft nichts enthält, das der Glaubens- und Sittenlehre der Kirche widerspricht. Und das bedeutet: Es ist jedem freigestellt, ob er an solche Erscheinungen glauben will oder ob ihn Erklärungen wie Autosuggestion, Halluzination oder Wachtraum mehr überzeugen.
JUDITH HARDEGGER