Weitsichtiger Weiberrat
   Wussten Sie, dass die erste Frau, die durch einen Papst heiliggesprochen wurde, als Schweizerin gilt? Genauer: Als St. Gallerin? Man muss allerdings hinzufügen: aus heutiger Sicht. Die Heilige wird zwar häufig mit einer Hellebarde dargestellt und erweckt so den Eindruck einer wehrhaften Eidgenossin. Aber diese Hellebarde ist keine eidgenössische, sondern eine ungarische. Und ein Kanton St. Gallen war im 10./11. Jahrhundert weit und breit nicht in Sicht – genauso wenig wie die Eidgenossenschaft selbst. Was es aber schon gab – und zwar bereits seit zweihundert Jahren – war das Kloster des Hl. Gallus, das dem Kanton seinen Namen gab.
Mit diesem Kloster verband im Jahr 916 eine Frau namens Wiborada ihr Leben. Sie stammte aus einem alemannischen Adelsgeschlecht und war um 580 der Überlieferung nach auf Schloss Altenklingen im heutigen Thurgau zur Welt gekommen. Nach ihrer glücklichen Rückkehr von einer Wallfahrt nach Rom, die sie mit ihrem Bruder Hitto unternommen hatte, führte sie zunehmend ein asketisches Leben – und dies inmitten ihrer wohlhabenden Umgebung. Heimlich liess sie die köstlichen Speisen von der fürstlichen Tafel den Armen und Kranken zukommen und ernährte sich selbst stattdessen von Kraut und Getreidebrei. Bei der Pflege der Kranken entdeckte sie ihre Fähigkeit zu heilen.
Dann aber verliess sie das elterliche Schloss für immer. Sie bezog 912 zunächst auf Probe eine Zelle als Reklusin (Zurückgezogene) und Inklusin (Eingeschlossene) bei der Georgskirche in der Nähe des Gallusklosters. Nach vierjähriger Bewährungszeit liess sie sich mit dem Segen des Bischofs Salomon von Konstanz endgültig in eine Zelle einmauern. Diese hatte man an die St. Mangenkirche (auch Magnuskirche) angebaut, die vom Galluskloster aus betreut wurde. Von da an war Wiborada nur noch über drei Luken mit der Aussenwelt verbunden: einer Dachluke, einem Fenster, durch das sie ins Innere der Kirche blicken konnte, und einer Öffnung in der Aussenmauer, durch die sie von ihrer Magd die Mahlzeiten erhielt und an der sie Ratsuchende empfing. Zu den Tätigkeiten, die für eine Inklusin vorgesehen waren, gehörte neben den Gebetsandachten auch die Verrichtung von Handarbeiten für das Kloster. Wiborada flocht, spann, wob, bestickte liturgische Stoffe und Bucheinbände und schrieb wie die Mönche Bücher ab.
Berühmt wurde Wiborada jedoch als Seherin und Ratgeberin. Ihrer Weitsicht verdankte vor allem die reiche Bibliothek des Gallusklosters die Rettung. Als nämlich im Frühling 926 die Reiterhorden der Ungarn brandschatzend ins Gebiet diesseits des Rheins einfielen, befahl Wiborada dem Abt, die kostbaren Bücher im Inselkloster Reichenau in Sicherheit zu bringen. So rettete sie das älteste Buch in deutscher Sprache aus dem Jahr 720 und das älteste Liederbuch der Welt, das um 920 im Kloster des Hl. Gallus entstanden war. Während die Klostergemeinschaft floh, blieb Wiborada allein zurück, obwohl es die Regel für Inklusinnen erlaubt hätte, bei Lebensgefahr die Zelle zu verlassen. Am 2. Mai erschlugen die Ungarn Wiborada mit ihren Streitäxten – diese «Hellebarden» sind bis heute ihr Attribut auf Darstellungen geblieben. Fortan verehrte man Wiborada als Märtyrerin und 1047 wurde sie von Papst Clemens II. als erste Frau in einem offiziellen römischen Verfahren heiliggesprochen.
Wiborada machte ihrem Namen alle Ehre. Er ist nämlich die latinisierte Form des alemannischen Wib(er)rat. «Wib» war damals kein despektierlicher Ausdruck, im Gegenteil: Man verstand darunter eine starke, unabhängige, tatkräftige, selbstbewusste Frau. (Vielleicht erhielt das Wort gerade deswegen später einen negativen Beigeschmack.) Jedenfalls: Auf den Rat des Weibes, der Wiborada haben viele gehört – sogar Bischöfe und Äbte – und es ist ihnen sehr wohl bekommen!
ALEXANDRA DOSCH