Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zuerich

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Sie sind hier: Startseite Archiv 2009 forum Nr. 19, 2009 Pfarrwahlrecht - Volkswahl der Gemeindeleitung
Kirchenordnung – Abstimmung am 27.9.09

Pfarrwahlrecht - Volkswahl der Gemeindeleitung

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Die Kirchgemeinden wählen wie bisher nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) die Pfarrer auf eine Amtsdauer von sechs Jahren. Neu schreibt die Kirchenordnung vor, dass sich Pfarradministratoren mit Gemeindeleitungsfunktion nach spätestens zwei Jahren ebenfalls der Wahl unterziehen müssen. Und die Kirchgemeinde wählt künftig auch Diakone oder Pastoralassistentinnen und -assistenten mit Gemeindeleitungsfunktion, wenn keine Priester als Pfarrer gewählt werden können.
Mit diesen beiden Neuerungen wird aus meiner Sicht das Pfarrwahlrecht gestärkt, nachdem in den letzten Jahren jeweils knapp zwei Drittel aller Pfarreien ohne gewählten Pfarrer auskommen mussten. Dementsprechend sind es zunehmend Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleiter, welche zusammen mit einem Priester als Pfarradministrator vor Ort das Wirken in der Pfarrei organisieren und koordinieren. Wurden die Gemeindeleitenden bisher von der Kirchenpflege angestellt, sollen sie künftig an der Kirchgemeindeversammlung für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt werden.
Voraussetzung dafür ist die bischöfliche Beauftragung, womit die kirchliche Leitungsfunktion des Diözesanbischofs vollumfänglich gewahrt wird. Wählbar sind also wie bisher lediglich Personen, welche die Voraussetzungen für die Amtsausübung nach der kirchlichen Ordnung erfüllen. Im Übrigen führt die Kirchenordnung damit ein, was schon vor 2000 Jahren für die Apostel und Urchristen eine Selbstverständlichkeit war: Die Wahl der Sieben respektive der Verantwortlichen für bestimmte Aufgaben erfolgte durch die Gemeindemitglieder (Apg 6, 3 – 6). Aus diesem Grund trete ich in Übereinstimmung mit Weihbischof Paul Vollmar, der Synode und der Zentralkommission überzeugt für die demokratische Wahl der Gemeindeleitung ein.

Pfarrer Hannes Rathgeb Ressortverantwortlicher Spezialseelsorge der Zentralkommission.

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