Lungenflügel der Pfarrei
Es lohnt sich, ein Jahr nachdem Bischof Amédée Grab ein neues Pfarreirats-Statut erlassen hat, grundsätzliche Fragen und Erfahrungen zu thematisieren: Wie erleben wir unseren Pfarreirat? Wozu ist er da? Wie ist er aufgebaut und zusammengesetzt? Welche Aufgaben winken uns in die Zukunft?
PFARREIRAT: WOZU?
Pfarreiräte oder analoge Vertretungen der Gläubigen sind ein wichtiger Lungenflügel unserer Pfarreien. Das 2. Vatikanische Konzil und die Schweizer Synode 72 bilden die wichtigsten kirchenamtlichen Sauerstoffspender für einen kirchlichen Organismus, der sich als „Volk Gottes“ erlebt. Dieses Selbstverständnis hat sich am nachhaltigsten im Pfarreirat institutionalisiert. Hier gestalten gewählte, ernannte oder aus Gruppen delegierte Pfarreimitglieder zusammen mit den Seelsorgenden die Pastoral. Sie sorgen dafür, dass kein Kirchesein für die Gläubigen, sondern eines mit ihnen auf den Weg gebracht wird, dass Kirche ein gemeinsam gestalteter Lebens- und Glaubensraum ist und nicht ausschliesslich ein Dienstleistungsangebot von Fachpersonen für Kunden.
Der Pfarreirat berät die Seelsorger. Diese übertragen ihm Mitverantwortung in der Seelsorge. Somit wird auch besser gewährleistet, dass die pastoralen Angebote nicht an den Menschen vorbeigehen, sondern diese dort treffen, wo sie mit ihren Sehnsüchten und alltäglichen Sorgen sind.
PFARREIRAT: WIE?
Viele Pfarreiräte haben Statuten. Die meisten wurden dem Generalvikar zur Genehmigung vorgelegt. Dies ist auch der gebotene Weg, denn dadurch wird der jeweilige Pfarreirat kirchlich autorisiert. Eine solche Beauftragung kann auch in einer liturgischen Feier öffentlich ausgedrückt werden.
Statuten erleichtern Transparenz, effizientes Arbeiten und verleihen institutionelles Gewicht, zum Beispiel gegenüber der Kirchenpflege und in der Öffentlichkeit. Dies wird noch verstärkt, wenn die meisten Mitglieder durch die Pfarreiversammlung gewählt werden.
Das neue Rahmenstatut soll die Pfarreiratsordnung mit dem kirchlichen Recht kompatibel machen. Darum steht in Punkt 8.1: „Der Pfarrer steht dem Pfarreirat vor.“ Das irritiert manche, da in Zürich die allermeisten Pfarreiräte durch Laien geleitet werden. Punkt 8.2 legt hingegen die gewohnte Praxis zugrunde: „Der Vorsitzende bereitet, gegebenenfalls mit dem Pfarrer, die Traktandenliste vor …“
Der Generalvikar, Weihbischof Paul Vollmar, hat in seinem Brief vom November 2006 eine kluge Lösung vorgeschlagen und am Priesterrat des Bischofs Mass genommen. „Der Pfarrer bzw. Pfarradministrator soll auf Vorschlag der Pfarreiratsmitglieder einen Präsidenten ernennen, der sowohl die Geschäftsführung und Moderation als auch die Repräsentanz des Pfarreirates wahrnimmt.“ Ausserdem erhalten alle Pfarreiräte bis Herbst 2008 Zeit, ihre Statuten anzupassen.
Kleinere Pfarreiräte mit gewählten Mitgliedern und Ressorts haben sich oft als effizienter und innovativer erwiesen als grosse Räte mit Gruppendelegierten, die zwar formal repräsentativer, aber meist auch schwerfälliger sind. Pfarreiräte sind eine katholische Besonderheit. Sie verstärken im dualen Kirchensystem die innerkirchliche Seite. Die Behörde hat – ganz im Gegensatz zur reformierten Schwesterkirche – keine pastoralen Entscheidungsbefugnisse. Einvernehmlichkeit ist der Boden für gelingende Pfarreiarbeit.
PFARREIRAT: WIE WEITER?
Die aktuellen Zukunftswerkstätten füllen unseren Blick in die Zukunft mit Perspektiven und Projekten. Viele Räte erleben auch bei Klausurtagen Oasen des Durchatmens und der Blutauffrischung. Sie können innehalten und schauen, was in ihrer Pfarrei bereits lebt, etwa durch eine Gemeindeanalyse. Sie können entwerfen, was werden soll, und in einem Leitbild das Profil der Pfarrei sichtbar machen. Sie können ihr Engagement in Diakonie, Liturgie, Verkündigung sowie für die Gemeinschaft segensreich fortsetzen.
Manche wollen alles rechtlich minutiös regeln. Sie übersehen: Der Pfarreirat ist keine Behörde. So darf auch die Rahmenordnung nicht als Betonmauer, sondern als Hecke begriffen werden. Sie schützt den „Pfarreigarten“ vor Wildwuchs und ordnet ihn in den gesamtkirchlichen Gestaltungsplan ein. Vor allem aber markiert sie einen Freiraum, in dem die Gruppierungen der Pfarrei blühen können und Müde, Arme und Suchende Heimat finden. Letztendlich sind es konkrete Menschen, die Zuwendung und berührende Rituale an den Lebenswenden und im Alltag brauchen, da sind Behinderte in der Pfarrei, die Menschen mit ihrer Spontaneität anstecken wollen, da gibt es Asylbewerber, die Deutschunterricht benötigen, und Ausgebrannte, die eine sprechende Stille suchen. Kurz, da bemüht sich Christus um Kontakt
zu denen, die ihm nachfolgen. Das sind nach der biblischen Botschaft und dem „Pastoralplan 1“ die vorrangigen Orte, wo unser Kirchesein überaus authentisch aufscheint.
Wenn ein Pfarreirat samt Seelsorgenden hier am Puls ihrer Lebenswelt ist, könnte dann nicht in seinen Statuten nach den notwendigen Punkten die Formulierung stehen: „Näheres regelt der Heilige Geist“?
BERND KOPP
LEITER DER STELLE KIRCHLICHE GEMEINDEBERATUNG UND SUPERVISION