Ein Fall ohne Ende
Der Landeskirchenrat der Römisch-katholischen Landeskirche Baselland hielt am 7. November in einer Erklärung zum Gerichtsurteil fest, er sehe sich in „wesentlichen Punkten“ bestätigt. Das Kantonsgericht habe die Aufsichtsfunktion des Landeskirchenrats bestätigt. Auch qualifiziere es die „missio canonica“ (kirchliche Sendung) durch den Bischof für seelsorgerisch tätige Personen als „zwingende Anstellungsvoraussetzung, deren Wegfall grundsätzlich zur Auflösung des Anstellungsverhältnisses führen muss“.
Die „Sachverhaltsermittlung“ des Kantonsgerichts vermochte den Landeskirchenrat allerdings nicht zu überzeugen. Die Schlussfolgerung des Kantonsgerichts, die Gespräche mit Franz Sabo seien seitens von Bischof Koch „nicht entscheidungsoffen“ geführt worden, beruht aus Sicht des Landeskirchenrats auf „aktenwidrigen Überlegungen und selektiver Beurteilung von Fakten“.
STELLUNGNAHME DES BISCHOFS
Am 12. November veröffentlichte Bischof Kurt Koch seinerseits eine Stellungnahme. Er wies das Urteil scharf zurück, gab aber gleichzeitig bekannt, den Entscheid ebenfalls nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen. Dies käme aus seiner Sicht einer Anerkennung der Zuständigkeit des Kantonsgerichtes bei kirchlichen Angelegenheiten gleich, was er vor seinem Gewissen nicht verantworten könne.
Nach Überzeugung des Bischofs von Basel ist jetzt die Exekutive der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft, der Landeskirchenrat, gefordert. Es liege in dessen Verantwortung, den in der Kirchgemeinde Röschenz in kirchlicher und staatskirchenrechtlicher Sicht „nach wie vor bestehenden Unrechtszustand zu beseitigen und wieder geordnete Rechtsverhältnisse herzustellen“.
Der „Fall Röschenz“ zeige unter anderem, dass die Zusammenarbeit der Kirche mit staatskirchenrechtlichen Strukturen im Konfliktfall völlig versagt, „weil dann das Staatskirchenrecht stets Vorrang vor dem Kirchenrecht beansprucht und ihn auch durchsetzen kann und sich die Kirche vor dem Staatskirchenrecht und, wie das Gerichtsurteil zeigt, sogar vor staatlichem Recht zu beugen hätte“.
Es brauche unbedingt ein Umdenken, unterstreicht Bischof Koch: „Sollte das Vorhaben, die staatskirchenrechtlichen Systeme gegen die Kirche zu missbrauchen, wie dies bei Röschenz in eklatanter Weise der Fall ist, Schule machen (…), würde die Kirche keine andere Möglichkeit mehr haben als die, für eine völlige Trennung von Kirche und Staat einzutreten.“
STELLUNGNAHMEN ZUR STELLUNGNAHME
In einem Gespräch mit dem „Tages-Anzeiger“ erklärte Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ), Bischof Koch dehne die „kirchliche Alleinzuständigkeit“ sehr weit aus, bestreite aber nicht, dass Grundrechte bindend seien. Röschenz sei jedoch kein gutes Beispiel, um die Trennung von Kirche und Staat zu diskutieren. Kosch wünscht sich deshalb im „Fall Röschenz“ mehr Pragmatismus: „Es braucht gemeinsame Regelungen und Verfahren für Konfliktfälle. Jede Seite muss ihre Zuständigkeiten einhalten. Aber so, dass die andere Seite ihr Recht respektieren kann. Es geht um eine Verknüpfung von zwei Rechtssystemen, die in einer Spannung, aber nicht im Widerspruch stehen. Ich hätte mir gewünscht, dass man eine pragmatische Lösung sucht und danach präventiv die Lehren für die Zukunft zieht.“
Handlungsbedarf sieht auch der Luzerner Kirchenrechtsprofessor Adrian Loretan. Im Gegensatz etwa zu Deutschland sei das Selbstbestimmungs- und Organisationsrecht der Kirchen in der Schweiz „nur rudimentär“ geschützt, das gelte im Übrigen auch für die reformierte Kirche.
ERKLÄRUNG ZUR STELLUNGNAHME
In einem Gespräch mit der „NZZ am Sonntag“ versuchte Bischof Koch seine Position nochmals zu erklären und gleichzeitig die Wogen zu glätten. Auf die Frage, ob „die staatliche Rechtsordnung für die Kirche ohne Belang“ sei, antwortete er: „Natürlich ist sie von Belang!“ Letztlich gehe es nur um die Frage, „ob der Staat letztgültig über die Sendung eines Priesters befinden“ könne. In seinen Augen sei das eine innerkirchliche Angelegenheit, und deshalb habe er beim Urteil des Kantonsgerichts im Fall Röschenz die „Notbremse“ ziehen müssen.
Es brauche nun „klare Regeln zwischen Kirche und Landeskirche, wie im Konfliktfall vorzugehen ist“. Der Bischof von Basel präzisierte zudem, dass er sich in seiner Stellungnahme zum Gerichtsurteil nicht zu Gunsten einer Trennung von Kirche und Staat geäussert habe, sondern ein Umdenken angemahnt habe.
In einem Gespräch mit der Zeitung „Sonntag“ gestand er, mehrmals an einen Rücktritt gedacht zu haben, den er allerdings als feige erachten würde. Es sei nämlich eine „völlig falsche Wahrnehmung der Realität“, wenn man immer so tue, als stünde „die ganze Basis der katholischen Kirche hinter Röschenz“. Zudem würde sein Rücktritt nichts lösen, „die Probleme bleiben“.
QUELLE: KIPA
ZUSAMMENSTELLUNG: THOMAS BINOTTO
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