Es gibt nichts Gutes, ausser
   2001 haben Bischofskonferenz und Evangelischer Kirchenbund im „Wort der Kirchen“ der Familie unter dem Titel „Leben in Verbundenheit“ ein ganzes Kapitel gewidmet. Wie sieht es sechs Jahre nach diesem Ergebnis der Ökumenischen Konsultation in der Realität aus? Sind auf die guten Worte auch Taten gefolgt?
Für Andreas Hubli, Bereichsleiter Personal bei der Zentralkommission, ist die katholische Kirche im Kanton Zürich eine gute Arbeitgeberin – nicht nur für Angestellte mit Familien. „Wir sind eine soziale Arbeitgeberin mit grosszügigen Regelungen, beispielsweise was die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall betrifft. Auch unsere Dienstaltersgeschenke nach jeweils zehn Jahren Anstellung lassen sich sehen.“ Wenn es um Familien geht, weist Hubli auf die neue Anstellungsordnung hin, die Anfang 2008 in Kraft tritt. Darin wird nebst dem 16-wöchigen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub auch ein Vaterschaftsurlaub gewährt. „Der Vater hat im ersten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub“, heisst es dort. Diese vier Wochen können auch aufgeteilt werden, müssen also nicht am Stück bezogen werden.
Das zweite familienfreundliche „Prunkstück“ der Anstellungsordnung ist die Familienzulage, die zusätzlich zur Kinderzulage gewährt wird. „Diese gibt es allerdings bei uns schon seit längerer Zeit“, merkt Hubli an. „Bislang wurde für jedes Kind eine Familienzulage in der Höhe der Kinderzulage ausbezahlt. Neu wurde der Betrag pro Kind von der Synode auf 150 Franken festgelegt und wird anteilsmässig zum Beschäftigungsgrad ausbezahlt.“ Damit wurde die Familienzulage pro Kind zwar gesenkt, durch die Erhöhung der Kinderzulage ab 2009, die vom Kanton festgelegt wird, ändert sich unter dem Strich wenig. Einzig die Teilzeitangestellten werden in Zukunft mit weniger Zulagen auskommen müssen. „Noch immer ist die Familienzulage aber mehr als nur eine grosszügige Geste, sie zeigt nachdrücklich, dass die Kirche nicht nur auf dem Papier eine familienfreundliche Arbeitgeberin ist.“
Ein paar Türen weiter stellt sich Franz-Xaver Herger, Leiter des Pastoralamtes im Generalvikariat, den Fragen, schliesslich lässt sich Familienfreundlichkeit nicht nur an den Anstellungsbedingungen messen. Herger weiss, wovon er spricht, war er doch vor zwanzig Jahren einer der ersten Gemeindeleiter mit Familie im Kanton. „Für unsere Familie hatte das ganz praktische Vorteile: Wir kamen im Pfarrhaus zu grosszügigem Wohnraum, konnten in einer schönen Umgebung leben, und die Erziehung fand in einem ganz selbstverständlich und ungezwungen religiösen Umfeld statt.“ Auch die auf den ersten Blick familienunfreundlichen Arbeitszeiten abends und an den Wochenenden haben nicht nur Nachteile: „Weil Arbeitsplatz und Wohnort zusammenfallen, sind beispielsweise gemeinsame Mahlzeiten die Regel.“ Bei allen Vorzügen gibt Herger allerdings auch zu bedenken: „Wer als Familienvater oder -mutter eine Gemeindeleitung übernimmt, muss sich bewusst sein, dass diese Entscheidung von der ganzen Familie mitgetragen werden muss. Insbesondere die Partnerin oder der Partner muss ein positives Verhältnis zu diesem Beruf und seinem Umfeld haben, denn Arbeit und Privatleben lassen sich hier nicht strikte trennen.“ Auch für die Kinder könne es manchmal lästig werden, gewissermassen permanent im Schaufenster der Pfarrei zu stehen. „Man wird im kirchlichen Dienst ein Stück weit zur öffentlichen Person, ob man nun will oder nicht. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Augen der Öffentlichkeit auf eine Familie im Pfarrhaus gerichtet sind. Man darf sich davon einfach nicht verunsichern lassen und muss sich um einen ehrlichen, natürlichen und menschlichen Umgang miteinander bemühen.“ Und bei Schwierigkeiten? „Wenn Ehen scheitern, die Kinder Schwierigkeiten bereiten, dann ist das natürlich privat wie beruflich eine schwierige und herausfordernde Situation. Im Generalvikariat versuchen wir in solchen Fällen Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Familie wie der Pfarrei Rechnung tragen und sich auch mit dem Kirchenrecht vereinbaren lassen.“ Patentlösungen dafür gebe es keine. Was auch kinderlose oder nicht verheiratete Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleiter betrifft, akzentuiert sich mit Familie erst recht. Für Franz-Xaver Herger ist die grösste Herausforderung ein permanenter Balanceakt: „Tue ich das Richtige und genug für meine Pfarrei und werde ich gleichzeitig meiner Familie und meinen persönlichen Bedürfnissen gerecht?“
THOMAS BINOTTO