Ist meine Ehe gültig?
Das kirchliche Gericht des Bistums Chur behandelt jährlich 20 bis 30 solcher Fälle. „Zu uns kommen viele Menschen, die bereits geschieden sind und im Hinblick auf eine neue Beziehung innerlich unruhig werden. Sie möchten wissen, was es mit ihrer ersten Ehe wirklich auf sich hatte, um frei zu werden für die neue Beziehung.“ Joseph M. Bonnemain, Leiter des Kirchlichen Gerichtes des Bistums Chur, unterstreicht, dass „niemand sich scheuen sollte, sich in solchen Fällen beim Kirchlichen Gericht zu melden”. Dazu besucht er die Leute für ein erstes Gespräch auf Wunsch auch zu Hause.
Die ganze Ehegeschichte aufzurollen, sei oft schmerzhaft, „wenn aber alles überprüft ist, kommen oft ein Aha-Erlebnis und eine grosse Befreiung: So war das also, deshalb konnte diese Ehe nicht funktionieren.“ Es gehe allerdings nicht darum, Schuldige herauszufinden. Das kirchliche Gericht will „objektiv überprüfen, ob die Ehe nach katholischem Verständnis gültig, also mit allen nötigen Wesensvoraussetzungen geschlossen wurde“, betont Bonnemain, der zuerst Medizin, später Recht und Theologie studiert hat.
Deshalb werden beide Partner einzeln, sowie die von den Ehepartnern vorgeschlagenen Zeugen vernommen. Die Ehepartner können beim Verfahren direkt mitwirken oder kirchenrechtskundige Anwälte beiziehen. Zudem gibt es einen „Ehebandverteidiger“, der alle Elemente hervorhebt, welche die Ehe als gültig und somit unauflöslich kennzeichnen. In über 90 Prozent der Fälle wird die Ehe jedoch als „nichtig“ erklärt und festgestellt, sie habe gar nie gültig bestanden. Wenn das Verfahren zu diesem Schluss kommt, können die Betroffenen also auch ein zweites – beziehungsweise aus kirchenrechtlicher Sicht ein erstes – Mal kirchlich heiraten.
OFT SCHMERZLICH
Das „Ehenichtigkeitsverfahren“ kann auch belastend sein, erklärt Carmen Oberholzer (Name von der Red. geändert): „Da in meinem Fall die Sachlage klar war, dachte ich, das Verfahren würde einfacher ablaufen. Ich musste mehrere Gutachten vorbringen, dann all die Einvernahmen, die sehr juristisch gehalten waren. Drei Zeugen mussten gefunden werden, die über intimste Details meiner Ehe befragt wurden – und wem erzählt man schon solche Sachen?“ Bei den Interviews sei es nicht einfach gewesen, „vor einem fremden Mann, dazu noch einem Priester, sein Sexualleben auszubreiten“, hält sie fest.
Warum werden die Einvernahmen nicht auch von Frauen und verheirateten Männern vorgenommen? „Jeder Fall am kirchlichen Gericht muss von drei Richtern untersucht werden, damit eine möglichst grosse Objektivität erreicht wird“, erklärt Bonnemain. „Zwei davon müssen Priester sein.“ Warum? „Es wird eben nicht festgestellt, wie die Ehe abgelaufen ist und was dort schief ging, sondern unter welchen Voraussetzungen die Ehe geschlossen wurde, ob nach kirchlichem Verständnis eine gültige Eheschliessung über-haupt möglich war. Daher muss ein Richter das kirchliche Recht sehr gut kennen und verstehen, welches anthropologische und theologische Konzept die Kirche von der Ehe hat.“
Ein Richter sowie ein Notar am Kirchlichen Gericht sind verheiratet und haben erwachsene Kinder, der Ehebandverteidiger und die Notarin sind unverheiratete Laien. Frauen hätte Bonnemain sehr gern am Offizialat, wie das Kirchliche Gericht auch genannt wird, nur gebe es bis anhin im Bistum Chur schlicht keine Frauen, die in Kirchenrecht abgeschlossen hätten, was die Voraussetzung für diese Tätigkeit sei.
MÖGLICHE NEBENWIRKUNGEN
Wer ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrebt, muss einen „kirchenrechtlich anerkannten Grund für die mögliche Nichtigkeit der Ehe vorbringen“, wie es im „Leitfaden zum Ehenichtigkeitsverfahren“ heisst, der auf der Homepage des Offizialats eingesehen werden kann. Darin sind zwölf solche Gründe aufgelistet, zum Beispiel wenn einer der Partner bewusst „die Unauflöslichkeit der Ehe ausgeschlossen und sich die Scheidung vorbehalten hat“, sich „über eine wesentliche Eigenschaft des anderen Partners geirrt“ oder „geistig und psychisch nicht imstande war, eine Ehe einzugehen oder zu führen“.
Lorena Tobler (Name von der Red. geändert) hat in einem anderen Bistum ein Ehenichtigkeitsverfahren durchgemacht. Wohl sollen in diesem Verfahren keine Schuldigen gesucht werden, „aber wenn du beweisen musst, dass einer der Partner zum Beispiel nicht zur Ehe fähig war, dann wirst du die Probleme deines Partners überzeichnen, damit das Verfahren gelingt”.
Dasselbe kann bei den Gutachten passieren: Ärzte und Psychologen wollen meist ihren Klienten helfen, damit das Verfahren für sie positiv abschliesst, die Ehe also als nichtig erklärt wird. Deshalb werden auch die Gutachten manchmal etwas hart formuliert. „Es empfiehlt sich sehr, selber die eigene Ehegeschichte bereits aufgearbeitet zu haben und sich während des kirchlichen Verfahrens von einem guten Seelsorger begleiten zu lassen“, unterstreicht sie. Ihr persönlich sei es im Bewusstsein der Brüchigkeit jeglichen Lebens nach dem an sich erfolgreichen Verfahren nicht mehr möglich gewesen, ihre zweite Ehe kirchlich zu schliessen. „Ein Ritual wie in der orthodoxen Kirche, wo eine zweite kirchliche Heirat möglich ist, aber als eine Art Bussfeier, welche Lebensbrüche akzeptiert und den Segen für eine neue Beziehung zuspricht, würde uns hier entgegenkommen“, glaubt Lorena Tobler.
Es gibt aber auch Männer und Frauen, für die das Verfahren, wenn auch schmerzlich, ein wohltuendes Abschliessen eines Lebensabschnittes ist, der sie offen macht für einen Neuanfang: So konnten sie wieder kirchlich heiraten. Joseph Bonnemain, der viele von ihnen bereits während des Verfahrens seelsorgerlich begleitet hat, bekommt jedes Jahr Weihnachtskarten von solchen Paaren. Mit einigen steht er weiterhin in seelsorgerlichem Kontakt.
Obwohl es in der grossen Mehrheit mit Ehenichtigkeitsverfahren beschäftigt ist, kümmert sich das Offizialat auch um andere kirchliche Rechtsfragen: „Wer immer sich im kirchlichen Umfeld verletzt oder ungerecht behandelt fühlt, kann zu uns kommen“, erklärt Bonnemain.
BEATRIX LEDERGERBER