Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zuerich

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Kirche in der Schweiz

Kirchenleitung in der Schweiz - Übersicht

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PFARREI
Pfarreien werden vom Bischof errichtet. Ihnen gehören alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes an. Gemäss Kirchenrecht, das auch kanonisches Recht genannt wird, ist der Pfarrer (oder ein vom Bischof ernannter Vertreter: ein Pfarrprovisor oder Pfarradministrator) für die Leitung der Pfarrei zuständig. In vielen Pfarreien nimmt der Ernannte diese Aufgabe gemeinsam mit einem Seelsorgeteam wahr. Mancherorts wird ein Teil der Leitungsverantwortung an Gemeindeleiter/innen delegiert.

PFARREIRAT
Der Pfarreirat berät und unterstützt den Pfarrer und das Seelsorgeteam in pastoralen Fragen der Gestaltung des kirchlichen Lebens. Er ist Teil der pastoralen Strukturen und repräsentiert in seiner Zusammensetzung die verschiedenen Gruppen und Personenkreise, die sich am Leben der Pfarrei beteiligen.

KIRCHGEMEINDE
Die Kirchgemeinde ist die staatskirchenrechtliche Struktur auf kommunaler Ebene. Ihr gehören alle katholischen Bewohnerinnen und Bewohner des entsprechenden Gebietes an. Oberstes Organ ist die Gesamtheit der Stimmberechtigten und die Kirchgemeindeversammlung als Legislative – analog der Gemeindeversammlung in den politischen Gemeinden.

KIRCHENPFLEGE
Die Kirchenpflege ist die demokratisch gewählte staatskirchenrechtliche Exekutiv-Behörde, welche für die Leitung der Kirchgemeinde zuständig ist. Sie ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für finanzielle Fragen, Unterhalt der Liegenschaften, Personalfragen und die Schaffung der äusseren Voraussetzungen für das kirchliche Leben zuständig. Der Pfarrer oder der Gemeindeleiter nehmen mit beratender Stimme Einsitz.

RÖM.-KATH. KÖRPERSCHAFT
Die Römisch-katholische Körperschaft umfasst alle katholischen Einwohner des Kantons Zürich. Ihr oberstes Organ ist die Gesamtheit der Stimmberechtigten mit der Synode als Legislative. Dieses staatskirchenrechtliche Gremium nimmt auf kantonaler Ebene jene Aufgaben wahr, für die auf kommunaler Ebene die Kirchgemeindeversammlung zuständig ist.


ZENTRALKOMMISSION
Die Zentralkommission ist die staatskirchenrechtliche Exekutiv-Behörde auf kantonaler Ebene. Sie macht auf kantonaler Ebene das, was in den Gemeinden Sache der Kirchenpflege ist. Zudem hat sie gegenüber den Kirchgemeinden eine Aufsichtsfunktion und vertritt die Anliegen der Körperschaft auf diözesaner und gesamtschweizerischer Ebene. Die Zentralkommission besteht aus neun Mitgliedern, davon müssen zwei Seelsorger sein. Der Generalvikar nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

GENERALVIKARIAT UND DIÖZESE
Der Kanton Zürich gehört als Administrationsgebiet zur Diözese (=Bistum) Chur. Dieses ist in drei Generalvikariate unterteilt, eines davon umfasst die Kantone Zürich und Glarus. Es wird vom Generalvikar und Weihbischof Paul Vollmar geleitet. Er hat seinen Sitz im Centrum 66 in Zürich, wo auch die Zentralkommission und die Synode ihre Geschäftsstelle haben. Diese räumliche Nähe ist ein schöner Ausdruck für das einvernehmliche Zusammenwirken der staatskirchenrechtlichen und der pastoralen Strukturen der katholischen Kirche im Kanton Zürich.


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