Infos vor Ort
In den achtziger Jahren gab es in Zürich mehrere Beratungsangebote für Asylsuchende, so dass viele Betroffene von einer Stelle zur anderen gingen, wenn sie glaubten, an einem Ort nicht die richtigen Informationen bekommen zu haben. Das änderte sich erst 1986 mit der Gründung der Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (zba), die zu einer Zentralisierung der zuvor dezentral organisierten Anlaufstellen führte. Eine Kirchenbesetzung durch Chilenen in Zürich-Seebach gab für die beiden Landeskirchen vor 20 Jahren den Ausschlag, gemeinsam eine solche Einrichtung zu gründen und auch finanziell zu tragen, während Caritas und HEKS Zürich die Trägerschaft übernahmen. Neben Kathrin Stutz, der langjährigen Leiterin der Beratungsstelle, und einem weiteren Juristen, die sich primär der Rechtsfälle annehmen, werden zudem drei weitere Personen beschäftigt, die mit den Asylsuchenden allgemein beratende und auch persönliche Gespräche führen, wenn individuelle oder familiäre Probleme bestehen oder der Umgang mit Behörden Schwierigkeiten bereitet.
Die räumlichen Verhältnisse der zba an der Bertastrasse 8 im Kreis 3 sind auf einer Etage ziemlich knapp bemessen, vor allem dann, wenn an einem Mittwochnachmittag zahlreiche Personen den offenen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Zu dieser Zeit werden kürzere Gespräche für Erstabklärungen angeboten, während längere Konsultationen für bereits bekannte Fälle oder für bestehende Mandate im Voraus zu vereinbaren sind. Im vergangenen Jahr zählte die Beratungsstelle insgesamt 2136 Personen aus 79 Nationen, wobei Personen aus dem Irak (367), aus Afghanistan (173), der Türkei (156) und dem Kosovo (146) an der Spitze der Rangliste standen. Weitere Ratsuchende wurden telefonisch beraten, wofür bestimmte Zeiten jeweils am Montag, Mittwoch und am Freitag reserviert sind.
Aus der Bilanz der letzten 20 Jahre geht hervor, dass 1994 ein Spitzenwert von über 4800 Personen erreicht wurde, der wohl im Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen im ehemaligen Jugoslawien sowie in Sri Lanka gesehen werden muss. Seit 2002 geht die Anzahl der Besucher dagegen stetig zurück, was die Verantwortlichen der zba mit weiteren Verschärfungen im Asylgesetz in Zusammenhang bringen. Somit nimmt die Anzahl der abgewiesenen Asylsuchenden, die zu beraten sind, laut Kathrin Stutz deutlich zu, obwohl hier in den meisten Fällen kaum mehr rechtliche Möglichkeiten bestehen, um eine drohende Ausweisung abzuwenden.
Nicht immer gehe es in den Gesprächen um ein konkretes Anliegen, erklärt Stutz: „Einige wollen einfach ihren Frust aussprechen, dass sie nun in Sammelunterkünften mit anderen Leuten ein kleines Zimmer teilen müssen und sonst kaum etwas zu tun haben.“ Wenn es die zba aber für dringlich erachtet und sie einen gefällten Asylentscheid anfechten möchte, kann sie in einzelnen Fällen auch die Rechtsvertretung eines Betroffenen übernehmen. Nicht wenige dieser Beschwerden seien in den letzten Jahren von der Asyl-rekurskommission gutgeheissen worden, betont die zba-Leiterin, was sich auch finanziell durch die jeweilige Entrichtung einer Parteientschädigung positiv auswirke.
Die Unabhängigkeit der Stelle gegenüber staatlichen Institutionen sei besonders wichtig und schaffe bei den Ratsuchenden die nötige Vertrauensbasis, sagt Kathrin Stutz. So habe die zba in den letzten Jahren an Gewicht zugenommen, gerade bei den Behörden. Sie bewertet diese Annäherung positiv, weil man sich sonst gegenseitig blockiere, was am Ende den Asylsuchenden mehr schade als helfe.
SANDRO SCHAUB
Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende,
Bertastrasse 8, 8003 Zürich; Telefon 044 451 10 00, asylzba@thenet.ch