Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zuerich

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40 Jahre Seelsorgerat

Gespräche dank Vernetzung

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Nicht nur die einzelnen Gemeinden machen die Kirche aus, sondern auch die Kirchengemeinschaft als Ganzes. Dass die Pfarreien untereinander und mit dem Bischof den Austausch pflegen, dafür sorgt der Seelsorgerat.

Dem 2. Vatikanum ist es zu verdanken, dass es den Seelsorgerat des Kantons Zürich gibt. Laut Konzilsdekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe sollte in jedem Bistum ein besonderer Seelsorgerat eingesetzt werden, dem unter dem Vorsitz des Bischofs ausgewählte Kleriker, Ordensleute und Laien angehören: „Aufgabe dieses Rates wird es sein, alles, was die Seelsorgearbeit betrifft, zu untersuchen, zu beraten und daraus praktische Folgerungen abzuleiten.“ In diesem Jahr feiert der hiesige Seelsorgerat sein 40-jähriges Bestehen.

forum: Warum braucht die Zürcher Kirche einen Seelsorgerat?
Albertina Kaufmann: Die Hauptaufgabe des Seelsorgerats liegt in der Vernetzung sowie in der Aus- und Weiterbildung der Pfarreiräte. Deshalb sollen ein Teil der Mitglieder Pfarreiräte sein. Diese können sich in ihren Pfarreien umhören und die Anliegen, Sorgen oder Anregungen der Gläubigen in die Diskussion einbringen. Wir treffen uns viermal jährlich zu Plenumssitzungen, die jeweils vom Ausschuss in einer separaten Sitzung vorbereitet werden. Darüber hinaus organisieren wir zwei Weiterbildungstagungen pro Jahr.

Zu welchen Themen?
Unsere letzte Tagung war zum Jahr der Berufungen, im vergangenen Herbst ging es um Diakonie, im Frühling davor machten wir uns in Zusammenarbeit mit Jugendseelsorge Gedanken zum Religionsunterricht in der Schule. Es sind immer Themen, die im Kirchenalltag gerade aktuell sind.

Und wenn’s mal „brennt“ und gerade keine Tagung ansteht?
Dann kommt es in unseren Sitzungen zur Sprache und falls es noch schneller gehen muss, kann man sich auch zwischendurch mal absprechen. Als beispielsweise die Sache mit dem Predigtverbot für Laien publik wurde, haben wir vom Seelsorgerat einen Brief an den Bischof geschrieben mit der Bitte, die jetzige Praxis beizubehalten.

Wer bestimmt die Themen der Plenumssitzungen?
Im Seelsorgerat gibt es verschiedene Kommissionen: Ökumene, Ehe und Familie, Diakonie, Pfarreiräte und Spiritualität. Oft bringen diese die Themen ein. Oder wir nehmen eine Tagesaktualität auf die Traktandenliste zum Beispiel zu einem Abstimmungsthema, das die Kirche etwas angeht. Ich selbst gehe sozusagen mit einer „Seelsorgeratsbrille“ durch die Welt, das heisst, ich notiere laufend Dinge, die vielleicht mal als Diskussionsgrundlage dienen könnten.

Und was steht auf Ihrer Liste?
Das geht vom Referendum zum Asylgesetz, über Arbeitslosigkeit zu Kirche und Umwelt oder Kirche und Marketing bis hin zu Familienpastoral.

Was ist Ihre persönliche Motivation, sich im Seelsorgerat zu engagieren?
Kirchliche Themen haben mich schon immer interessiert und die Mitarbeit in der Pfarrei ist für mich selbstverständlich. Dank dem Seelsorgerat kann ich viele Kontakte knüpfen und aktiv zur Vernetzung unter den Gemeinden beitragen. Das ist, was mir besonders gefällt, wobei mir soziale Themen am meisten am Herzen liegen. Der Seelsorgerat ist für mich eine ideale Plattform, um mich für Randgruppen einsetzen zu können, für Menschen, die sonst kaum gehört werden.

Der Seelsorgerat ist ein Beratungsgremium des Generalvikars. Ist es nicht frustrierend, wenn man nur beraten, nie aber selber bestimmen kann?
Wie gesagt, ist für unsere Aufgabe vor allem die Vernetzung wichtig, und ich meine, die bewirkt viel. Es geht darum, mit den Pfarreien, den Seelsorgenden, den Fachstellen, der Synode und der Zentralkommission ins Gespräch zu kommen, und nicht darum, Entscheidungen zu fällen. Wenn ich mich in einem Beratungsorgan einsetze, dann berate ich eben. Warum soll ich da frustriert sein? Unsere Anliegen werden ja wahrgenommen.

INTERVIEW: JUDITH HARDEGGER




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Albertina Kaufmann

Der Seelsorgerat (SR) des Kantons Zürich ist ein Beratungsorgan des Generalvikars und umfasst 33 Mitglieder. Jedes der vier Dekanate delegiert fünf Mitglieder in den SR. Der Generalvikar, ein Mitglied der Zentralkommission sowie ein Mitglied der Synode gehören dem Rat von Amtes wegen an. Ersterer beruft sechs weitere Mitglieder als Vertreter von Spezial- und Fremdsprachigenseelsorgen und der geistlichen Gemeinschaften sowie fünf zusätzliche Personen aus Bereichen, die durch die gewählten Mitglieder noch
nicht vertreten sind.
www.zh.kath.ch/organisation/seelsorgerat